An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG) aus den Bereichen amtliche Grundstückswertermittlung und Gutachterausschusswesen:
An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG) aus den Bereichen amtliche Grundstückswertermittlung und Gutachterausschusswesen:
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft (LandR 19) hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein Berechnungsprogramm zur Ableitung der sogenannten Ausgangswerte für An- und Durchschneidung (AAD) und für Umwege (AU) entwickelt.
Das IT-gestützte Kalkulationsprogramm trägt die Bezeichnung LandR-ADU-App.
Für einen Anerkennungsbetrag kann die LandR-ADU-App bei der BImA unter Abschluss eines Linzenzvertrages über die E-Mail-Adresse
PM-ADU@bundesimmobilien.de bezogen werden.
Zum 1. November 2023 wurde eine Beteiligung unseres Bundeslandes im Gemeinschaftsportal BORIS-D (www.bodenrichtwerte-boris.de) angestoßen.
Die Bereitstellung von aktuellen städtebaulichen Bodenrichtwerten des Jahrgangs 2023 betrifft 95 Gutachterausschüsse und umfasst 80.130 Bodenrichtwertzonen; damit liegt Baden-Württemberg quantitativ an dritter Stelle. Derzeit sind noch nicht alle Bundesländer online.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zur einheitlichen Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (ImmoWertV 2021, BGBl. S. 2805) die Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertV-Anwendungshinweise – ImmoWertA) vorgelegt.
Die ImmoWertA werden nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht, ein Download ist zu finden unter: www.bmwsb.bund.de/ImmoWertA.
Erstellt wurden die Hinweise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden und Fachverbänden. Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat diese Muster-Anwendungshinweise am 20. September 2023 zur Kenntnis genommen.
Die ImmoWertA sollen die einheitliche Anwendung der ImmoWertV gewährleisten und dabei ergänzende Hinweise für die Ermittlung des Verkehrswerts von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken und für die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten geben.
Damit wird die wesentliche Zielsetzung der Verordnung akzentuiert und befördert, stärker als bislang sicherzustellen, dass insbesondere die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.Nach aktueller Rechtslage sind die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 zu ermitteln, zu veröffentlichen und bis spätestens 30.06.2022 zu übermitteln (§ 38 (2) Landesgrundsteuergesetz - LGrStG).
Die Prüfkomponente wurde am 01.04.2022 freigeschaltet und steht den Gutachterausschüssen ab sofort zur Verfügung, um ihre Bodenrichtwertdaten auf das landesweit einheitlich festgesetzte Datenmodell aus BORIS-BW zu prüfen und automatisiert an das ab 01.07.2022 bereitgestellte Produkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ in BORIS-BW zu übermitteln.Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse hat gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am 21.12.2021 den Immobilienmarktbericht Deutschland 2021 veröffentlicht. Der Bericht basiert auf den rund eine Million notariellen Kaufverträgen, die durchschnittlich jährlich in Deutschland abgeschlossen werden.
Weitere Infos zum Immobilienmarktbericht Deutschland sowie den Link zum Download finden Sie hier.
18.10.2021
Herr Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW):
„Mit dem neuen Portal stellt das Land den Städten und Gemeinden eine deutlich verbesserte Dienstleistung zur Verfügung.“
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag (pdf)
21.07.2021
Neue ImmoWertV 2021 tritt zum 01.01.2022 in Kraft:
Die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwert-ermittlungsverordnung – ImmoWertV 2021) wurde am 14. Juli 2021 in geänderter Fassung vom Bundeskabinett neu beschlossen und am 19. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2805) verkündet. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung vom
19. Mai 2010 außer Kraft.
Mit der ImmoWertV 2021 wird das materielle Wertermittlungsrecht vollständig neu geordnet. Viele seitherige Vorgaben, die auf sechs Regelungswerke (Immobilienwertermittlungsverordnung aus 2010, Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Teile der Wertermittlungsrichtlinie aus 2006) verteilt waren, wurden in die ImmoWertV 2021 integriert und gelten verbindlich. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten erfolgt nun bundesweit nach erweiterten einheitlichen Grundsätzen.
01.02.2021
Das LGL mit seiner Zuständigkeit für die amtliche Grundstückswertermittlung unterstützt - seit mittlerweile über drei Jahren - mit der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG) die Gutachterausschüsse im Land vor allem im fachlichen Bereich.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag (PDF)
19.12.2019
Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) hat gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am 17. Dezember 2019 den Immobilienmarktbericht Deutschland 2019 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
Der Bericht basiert auf den Daten der amtlichen Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Infos zum Immobilienmarkbericht Deutschland 2019 erhalten Sie hier.
01.08.2019
14.06.2019
Die Entschädigungsrichtlinie Landwirtschaft vom 28.07.1978 - LandR 78 wurden neu gefasst und am 04.06.2019 im Bundesanzeiger - www.bundesanzeiger.de - veröffentlicht. Die Neufassung trägt die Bezeichnung
Richlinien für die Ermittlung des Verkehrswertes landwirtschaftlicher Grundstücke und Betriebe, anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile (Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft - LandR 19) vom 03.05.2019.
Zur Information hier die veröffentlichte Fassung:
23.05.2019
Unter dem Menüpunkt "BORIS-BW" finden Sie jetzt Informationen zum Informationsportal für Bodenrichtwerte sowie zum Datenmodell und den Konventionen für Baden-Württemberg.
19.12.2018
Das Verzeichnis der Gutachterausschüsse nach § 15 Absatz 3 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg wird erstmalig mit 900 Gutachterausschüssen als PDF-Dokument sowohl als alphabetische Liste nach dem Sitz der Gutachterausschüsse als auch als Übersicht pro Regierungsbezirk landkreisweise, veröffentlicht.
25.10.2018
Am 25. Oktober 2018 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) die Arbeitsgruppe Wertermittlung Baden-Württemberg (AG Wert BW) eingerichtet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Fachleuten aus den Gutachterausschüssen bzw. deren Geschäftsstellen aus ganz Baden-Württemberg, die von Gemeindetag und Städtetag benannt wurden, einem Vertreter aus der Finanzverwaltung und zwei Mitgliedern aus der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung Baden-Württemberg (ZGG) zusammen. Den Vorsitz hat Herr Ulf Jackisch als Leiter der ZGG. Zur konstituierenden Sitzung wurden alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder eingeladen.
Grundlage für die Bildung der Arbeitsgruppe ist § 15 Absatz 4 der Gutachterausschussverordnung BW, nach dem eine Arbeitsgruppe zur Unterstützung des Gutachterausschusswesens eingerichtet werden kann. Zielsetzung der Arbeitsgruppe ist es, Arbeitshilfen und Handreichungen für die ca. 900 Gutachterausschüsse im Land zu erarbeiten und zu veröffentlichen sowie deren Zusammenarbeit mit der ZGG zu koordinieren.