Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).
Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, werden auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben sowie in Kartenform dargestellt.
Für die Bodenrichtwertzonen werden mindestens alle zwei Jahre zum Ende des geraden Kalenderjahres neue Bodenrichtwerte ermittelt (§ 12 Gutachterausschussverordnung BW). In BORIS-BW finden Sie Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2018.