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BORIS-BW

BORIS-BW ist das Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg.

BORIS-BW steht für:

  • kostenfreie Bodenrichtwertauskunft für interessierte Nutzer (kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen)
  • das zentrale Informationssystem von der Vermessungsverwaltung für die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg für die freiwillige Bereitstellung ihrer Bodenrichtwerte. Eine Verpflichtung der Gutachterausschüsse, BORIS-BW als Plattform zu nutzen, besteht nicht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, werden auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben sowie in Kartenform dargestellt.

Für die Bodenrichtwertzonen werden mindestens alle zwei Jahre zum Ende des geraden Kalenderjahres neue Bodenrichtwerte ermittelt (§ 12 Gutachterausschussverordnung BW). In BORIS-BW finden Sie Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2018.

Mit BORIS-BW können Bodenrichtwertinformationen in Baden-Württemberg auf dem Hintergrund verschiedener Kartenwerke dargestellt und konkrete Bodenrichtwerte abgerufen werden, soweit diese vom Gutachterausschuss bereitgestellt wurden.

BORIS-BW enthält:

  • Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen, die von Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg nach einen einheitlichen Datenmodell bereitgestellt werden. Die Informationstiefe der beschreibenden Merkmale ist je nach Gutachterausschuss unterschiedlich ausgeprägt. Die Darstellung der Bodenrichtwertzonen ist einheitlich.
  • Umrechnungskoeffizienten werden, soweit sie verfügbar bzw. für entsprechende Bereiche vorliegen, als beschreibende Merkmale zum Bodenrichtwert ausgegeben.
  • alle Adressen der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg sowie weiterführende Links

Bei den Bodenrichtwerten können die Werte und die beschreibenden Merkmale durch Klicken in die Bodenrichtwertzone abgerufen werden. Es wird ein modales Fenster geöffnet, das Details zum gewählten Bodenrichtwert enthält. In diesem Fenster kann bei Bedarf ein Ausdruck in Form eines PDF-Dokumentes erzeugt werden.

Folgende Funktionen stehen hierfür bereit:

  •  Zoom-Funktion
  •  Bildausschnitt (zentrisch) zuweisen, verschieben
  •  Hintergrundkarte
  •  Such-Funktion
  •  Mess-Funktion
  •  Layer-Funktion
  •  Standort auf der Karte
  •  Übersichtskarte

  • BORIS-BW liefert keine Bodenwerte für einzelne Grundstücke
  • BORIS-BW liefert keine Verkehrswerte über bebaute oder unbebaute Grundstücke
  • BORIS-BW liefert keine Kaufpreise für konkrete Objekte

Informationen für Gutachterausschüsse:

  • Freiwillige Übermittlung der jeweiligen Bodenrichtwertdateien durch die Gutachterausschüsse an die Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG)
  • Abgabe der Bodenrichtwerte im Datenmodell der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), derzeit Version 2.0.1 mit Anpassungen für Baden-Württemberg (siehe unten: Spezifikationen) durch den Gutachterausschuss
  • allgemein kostenfreie Zurverfügungstellung der Bodenrichtwerte durch den Aufgabenträger
  • Akzeptanz der BORIS-BW Lizenz: kommerzielle Nutzung von Bodenrichtwerten bzw. Bodenrichtwert-Ausdrucken sind in den entsprechenden Nutzungsbedingen für BORIS-BW ausgeschlossen.

Hinweis: für die tatsächliche Präsentation seiner Bodenrichtwerte muss der jeweilige Gutachterausschuss das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung mit der Übernahme der Bodenrichtwertdaten in BORIS-BW und einer Bereitstellung gemäß den Nutzungsbedingungen formal beauftragen.

- Konventionen für Baden-Württemberg auf Basis AdV 2.0.1

Anpassung und Änderung "BRW AdV 2.0.1 Standard" zu BORIS-BW und länderspezifische Festlegungen
(Vorgabe durch ZGG, Stand: 01.04.2022; Änderungen bleiben vorbehalten).

Für örtliche Fachinformationen sind in einem PDF-Format zu liefern und nach dem Schema "08(GuA-Nr.)-(Bezeichnung)_(JJJJ).pdf" zu benennen. Der Dateiname darf keine Leerzeichen und keine Umlaute beinhalten. Im Datensatz der zugehörigen Richtwertzone muss im Feld 47 der Dateiname stehen sowie im Feld 46 der entsprechende Vermerk.

Hinweis: Mehrere örtliche Fachinformationen für unterschiedliche Richtwertzonen sind durch unterschiedliche Bezeichnungen im Dateinamen zu kennzeichnen.

Für Umrechnungsfaktoren ist im Modell der AdV 2.0.1 neben der CSV-Datei für die Bodenrichtwerte auch eine CSV-Datei für die Umrechnungsfaktorendatei beschrieben. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Umrechnungsfaktorendateien in BW wurden derzeit noch keine Konventionen diesbezüglich getroffen. Sobald diese vorliegen, werden die Informationen an dieser Stelle aktualisiert.

Zur Zeit können die Datenformate CSV, Shape und GML verarbeitet werden.

  • GML: Die XML-Schemadatei (BORIS.XSD) erhalten Sie ebenfalls unter obigem Link. 
  • Zeichenkodierung:
    Encoding-Type                                                      UTF-8 ohne BOM 
  • Dateibezeichnungen:

Dateiname Bodenrichtwertdatei                                 br[GuA-Nr.]-[Name Gemeinde Sitz GuA]_[JJJJ].[extension]
Dateiname Bodenrichtwertdatei  (Grundsteuer)             grst[GuA-Nr.]-[Name Gemeinde Sitz GuA]_2022.[extension]
Dateiname Umrechnungsfaktorendatei                        uf[GuA-Nr.]-[Name Gemeinde Sitz GuA]_[JJJJ].csv
Dateiname örtliche Fachinformationen                         08[GuA-Nr.]-[Dateibezeichnung_vom_GuA]_[JJJJ].pdf

[GuA-Nr.] = 6-stellige Gutachterausschuss-Nummer
[Name Gemeinde Sitz GuA] = offizieller Gemeindename
[JJJJ] = 4-stellige Jahreszahl
[extension] = csv / shp / gml

Bitte geben Sie den Dateinamen nicht mit runden oder eckigen Klammern an, sondern wie (fiktive) Beispiele:

br138014-Altstadt_2020.csv
grst138014-Altstadt_2022.csv

  • Beschreibung und Lieferung zur Prüfkomponente und zum Uploadportal: Infoblatt Prüfkomponente
  • Um die Bodenrichtwerte für BORIS-BW bereitstellen zu können, benötigen Sie eine separate Vereinbarung zwischen dem Gutachterausschuss und dem LGL. Hierfür wenden Sie sich bitte an die ZGG.

An der am 19. Juni 2023 angebotenen kostenlose Online-Schulung zum Thema "Aktuelle städtebauliche Bodenrichtwerte in der Prüf- und Uploadkomponente" haben 120 interessierte Zuhörer teilgenommen.


An den im April, Mai und Juni 2022 angebotenen kostenlosen Online-Schulungen zur Einführung in die Webanwendung BRW-Prüfkomponente zur Grundsteuer B haben rund 150 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Gutachterausschüssen bzw. deren Dienstleister teilgenommen. 


2021 wurden Infoveranstaltungen zur technischen Anbindung in BORIS-BW (Datenmodell und Konventionen für Baden-Württemberg) in Form von Online-Seminaren durchgeführt. Daran haben über 100 Gutachterausschüsse daran teilgenommen.