Das Baugesetzbuch (§§ 192 ff.) und die ab 01.01.2022 gültige Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV 2021) sowie die Gutachterausschussverordnung des Landes bilden die Rechtsgrundlagen der amtlichen Wertermittlung und des Gutachterausschuss-wesens.
Die Verfahren der Grundstückswertermittlung sind in der Immobilienwertermittlungs-verordnung 2021 geregelt. Weiterhin ist vorgesehen, für die ImmoWertV Muster-Anwendungshinweise zu erstellen (ImmoWertA). Die Richtlinien zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren sind zum 31.12.2021 außer Kraft getreten.
Für Baden-Württemberg sind Regelungen zu den Gutachterausschüssen, der Kaufpreissammlung und den Grundstücksmarktdaten in der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) der Landesregierung vom 11.12.1989 (GBl. S. 541), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 261, 262), enthalten.
Abb. Struktur des Wertermittlungsrechts