Struktur des Wertermittlungsrechts

Das Baugesetzbuch (§§ 192 ff.) und die ab 01.01.2022 gültige Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV 2021) sowie die Gutachterausschussverordnung des Landes bilden die Rechtsgrundlagen der amtlichen Wertermittlung und des Gutachterausschuss-wesens.

Die Verfahren der Grundstückswertermittlung sind in der Immobilienwertermittlungs-verordnung 2021 geregelt. Weiterhin ist vorgesehen, für die ImmoWertV Muster-Anwendungshinweise zu erstellen (ImmoWertA). Die Richtlinien zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren sind zum 31.12.2021 außer Kraft getreten.

Für Baden-Württemberg sind Regelungen zu den Gutachterausschüssen, der Kaufpreissammlung und den Grundstücksmarktdaten in der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) der Landesregierung vom 11.12.1989 (GBl. S. 541), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 261, 262), enthalten.

 

Abb. Struktur des Wertermittlungsrechts

Struktur des Wertermittlungsrechts