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Voraussetzungen für die Beteiligung an BORIS-BW:

  • Freiwillige Übermittlung der jeweiligen Bodenrichtwertdateien durch die Gutachterausschüsse an die Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG)
  • Abgabe der Bodenrichtwerte im Datenmodell der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), derzeit Version 2.0.1 mit Anpassungen für Baden-Württemberg (siehe unten: Spezifikationen) durch den Gutachterausschuss
  • allgemein kostenfreie Zurverfügungstellung der Bodenrichtwerte durch den Aufgabenträger
  • Akzeptanz der BORIS-BW Lizenz: kommerzielle Nutzung von Bodenrichtwerten bzw. Bodenrichtwert-Ausdrucken sind in den entsprechenden Nutzungsbedingen für BORIS-BW ausgeschlossen.

Hinweis: für die tatsächliche Präsentation seiner Bodenrichtwerte muss der jeweilige Gutachterausschuss das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung mit der Übernahme der Bodenrichtwertdaten in BORIS-BW und einer Bereitstellung gemäß den Nutzungsbedingungen formal beauftragen.